Arbeitsrecht | Das hessische Landesarbeitsgericht hat den Streik der Piloten der Fluggesellschaft Lufthansa vorerst per einstweiliger Verfügung gestoppt. Das Gericht gab damit einem entsprechenden Antrag des Unternehmens statt. Die Richter sahen das Ziel des Streiks, die Übergangsversorgung von Piloten zwischen aktivem Dienst und Ruhestand, nur als vorgeschoben an. Die Gewerkschaft wolle vielmehr auch die Planungen des Unternehmens beeinflussen, eine günstigere Tochtergesellschaft namens Eurowings zu gründen, so das Gericht. Die Gewerkschaft beabsichtige, dabei ein stärkeres Mitspracherecht zu erhalten. Daher sei der Streik rechtswidrig. Während die Lufthansa die Entscheidung begrüßte, war man bei der Gewerkschaft überrascht. Dort hieß es, dass man die Entscheidung im Hinblick auf den weiteren Verlauf analysieren werde.
Informationsquelle: FAZ online 09.09.2015