Arbeitsrecht |Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gegen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit ausgesprochen. Es gäbe demnach keine Notwendigkeit für sonntags geöffnete Videotheken, Bibliotheken, Callcentern und Lottostellen. Die Gewerkschaft Verdi und zwei evangelischen Gemeindeverbänden hatten gegen eine Verordnung des Landes Hessen geklagt. Diese hatte weitreichende Ausnahmen für die Sonntagsarbeit vorgesehen. Zwar ermächtigt das Arbeitszeitgesetz in Deutschland die Bundesländer Ausnahmen von Sonntagsarbeit zuzulassen, bisher war jedoch noch keine verbindliche Grenze vorhanden. Es ist mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen, da auch andere Bundesländer ähnliche Verordnungen haben.