Arbeitsrecht |Laut eines Medienberichtes soll der Schuhhersteller Birkenstock bis zum Jahr 2013 seinen weiblichen Mitarbeitern weniger Lohn gezahlt haben als den männlichen Beschäftigten. So soll der Stundenlohn der männlichen Mitarbeiter um etwa einen Euro höher gelegen haben als der beschäftigten Frauen.
In dem Bericht heißt es weiter, dass eine der Betroffenen gegen dieses Praxis geklagt und Recht bekommen habe. Laut des Arbeitsgerichts Koblenz sei die ungleiche Bezahlung rechtswidrig gewesen. Inzwischen sollen weitere Beschäftigte gegen Birkenstock geklagt haben.
Informationsquelle: Handelsblatt online 07.03.2015