Minijobber teilweise unter Mindestlohn bezahlt
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gehen in Deutschland rund 7,4 Millionen Menschen einer sogenannten geringfügigen Tätigkeit, häufig Minijob genannt, nach. Bei einer solchen darf der Arbeitnehmer maximal 450 Euro monatlich verdienen und ist von den Sozialabgaben befreit. Allerdings gilt auch für Beschäftigte mit einer geringfügigen Beschäftigung der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hat nun jedoch ergeben, das viele Minijobber im Jahr 2015 den damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro nicht bezahlt bekamen. So hätten 2015 rund 50 Prozent der geringfügigen Beschäftigten weniger als den Mindestlohn erhalten. Zudem habe ein Fünftel weniger als 5,50 Euro pro Stunde verdient, so die Studie weiter.
Die Studie basiert auf zwei Befragungen zur persönlichen Lebens- und Arbeitssituation. Zum einen auf dem sozio-ökonomischen Panel, für welches 27.000 Personen befragt wurden, zum anderen auf dem Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung mit 13.000 Befragten.
Informationsquelle: FAZ online, 30.01.2017