Arbeitsrecht | Das Arbeitsgericht Hamburg hat die fristlose Kündigung einer Krankenschwester für unwirksam erklärt. Der Krankenschwester war gekündigt worden, weil sie mehrere belegte Brötchen, die für externe Mitarbeiter des Krankenhauses vorgesehen waren, gemeinsam mit Kolleginnen verzehrt hatte. Der Arbeitgeber wertete dies als Diebstahl und damit als Verletzung einer sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflicht der Arbeitnehmerin und sprach die fristlose Kündigung aus.
Das Gericht urteilte nun, dass zwar bereits die Entwendung geringwertiger Sachen grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, jedoch immer eine Prüfung des Einzelfalls erfolgen müsse.
Im vorliegenden Fall habe die Krankenschwester den Verzehr der Brötchen sofort eingeräumt. Zudem sei sie bereits seit 23 Jahren für das Krankenhaus tätig. Daher sei die fristlose Kündigung unverhältnismäßig und somit nicht rechtmäßig. Nach Ansicht des Gerichts hätte eine Abmahnung genügt um das verletzte Vertrauen wiederherzustellen. (Az: 27 Ca 87/15)
Informationsquelle: Spiegel online 10.07.2015