Der unter anderem für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundes-gerichtshofs hat am 18.05.2013 zum Thema Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinn-abführungsvertrages eine Entscheidung getroffen. Die Pressemitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs hierzu finden Sie auf unserer Seite Urteile.