Abmahnung Wettbewerbsrecht

Abmahnung Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht | Abmahnung

Abmahnung, Wettbewerbsverstoß, einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, unlauterer Wettbewerb, Patentverstoß, UWG Abmahnung

Wurde gegen Ihre Marke oder Patent verstoßen?

Liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, werden unsere Rechtsanwälte für Sie im Wege einer Abmahnung zunächst außergerichtlich mit einer Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aktiv. Bei einer Leugnung eines Wettbewerbsverstoßes kann von unseren Anwälten eine einstweilige Verfügung vor Gericht für Sie erwirkt werden. Nach der Schwere des Wettbewerbsverstoßes richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe.

Da im Bereich Abmahnung, unlauterer Wettbewerb und Wettbewerbsverstoß der exakte Wortlaut besondere Gewichtung hat, ist es unbedingt erforderlich unsere auf diesem Gebiet spezialisierte Anwälte frühzeitig hinzuzuziehen.

Im Fall, dass Ihrem Unternehmen vorgeworfen wird ein Wettbewerbsverstoß begangen zu haben oder sogar schon eine Abmahnung erfolgte ist, ist es unabdingbar eine Anwaltskanzlei zu kontaktieren. Die Erfahrung unserer Anwälte hat gezeigt, dass eine unverzügliche Reaktion auf eine Abmahnung angezeigt ist. Wichtig ist, dass Sie keine schriftliche Erklärung zu einer Abmahnung oder einen Vordruck eines abmahnenden Anwalts abgeben, ohne dies anwaltlich abzuklären. Lassen Sie sich von uns Rechtsanwälten für Wettbewerbsrecht umfassend über die Konsequenzen einer Abmahnung, eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Unterlassungserklärung beraten.

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