Wettbewerbswidriges Verhalten

Wettbewerbswidriges Verhalten

Wettbewerbsrecht | Wettbewerbswidriges Verhalten

Wettbewerbswidriges Verhalten, unlauterer Wettbewerb, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung

Mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, um dem wettbewerbswidrigen Verhalten Einhalt zu gebieten. Es ermöglicht Unternehmen sich gegen ein unlauteres und wettbewerbswidriges Verhalten eines konkurrierenden Unternehmens zur Wehr zu setzen. Dies ist sowohl auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene möglich.

Liegt ein wettbewerbswidriges Verhalten vor, werden unsere Rechtsanwälte für Sie im Wege einer Abmahnung zunächst außergerichtlich mit einer Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aktiv. Bei einer Leugnung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens kann von unseren Anwälten eine einstweilige Verfügung vor Gericht für Sie erwirkt werden.

Ist Ihr Unternehmen von einem Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens betroffen, werden unsere Rechtsanwälte für Sie den Sachstand prüfen und Sie bei einer gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlung zielführend und erfolgversprechend vertreten.

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