Rechtsanwälte Bensheim

Home      Über uns     Anwälte     Service      Karriere      Kontakt      Impressum


 

 

Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Vertragsrecht

Arbeitsrecht

Insolvenzrecht

Wettbewerbsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

IT-Recht

Gewerbliches Mietrecht

Privates Baurecht

Erbrecht

 

Truelsen Rechtsanwälte Bensheim Frankfurt

Bensheim liegt an der hessischen Bergstraße, Kreisstadt Heppenheim (HP), zwischen Darmstadt und Heidelberg (Grenze Hessen / Baden-Württemberg). Aufgrund der guten Verkehrsanbindung sind die Zentren Frankfurt am Main, Darmstadt, Heidelberg und Mannheim schnell zu erreichen. Die Bundesautobahn A5 und die parallel verlaufende A67 ist über den eigenen Autobahnanschluss in wenigen Minuten erreicht.

Orte in der näheren Umgebung von Bensheim sind: Heppenheim (ca. 6 km), Lampertheim (ca. 14 km)  Biebesheim am Rhein (ca. 15 km)  Gernsheim (ca. 13 km) Lorsch (ca. 4 km)  Alsbach-Hähnlein (ca. 7 km)   Zwingenberg (ca. 5 km)   Hemsbach (ca. 10 km)  Laudenbach (ca. 7 km)  Lautertal (ca. 8 km)   Mühltal (ca. 16 km)   Mörlenbach (ca. 12 km)  Stockstadt am Rhein (ca. 18 km)  Groß-Rohrheim (ca. 11 km)  Einhausen (ca. 5 km)   Viernheim (ca. 16 km)   Pfungstadt (ca. 14 km)  Bickenbach (ca. 9 km)   Seeheim-Jugenheim (ca. 10 km)   Weinheim (ca. 15 km)  Birkenau (ca. 15 km)   Modautal (ca. 12 km)

Mehr zu den Rechtsgebieten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Mietrecht, Privates Baurecht und Erbrecht finden Sie über die Navigation links auf dieser Seite.

 

 

 

 

 

Vertragsrecht

TRUELSEN RECHTSANWÄLTE - Bensheim - Frankfurt/M.

pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten: Der Grundsatz der Vertragstreue beherrscht das gesamte Zivilrecht. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es nur dann, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbaren oder aber wenn das Gesetz einer Vertragspartei das Recht gibt, sich von dem Vertrag zu lösen. Neben den speziellen Regelungen zugunsten des Verbrauchers gehören hierzu im wesentlichen die so genannten Leistungsstörungen (Unmöglichkeit der Leistung, Verzug des Schuldners oder Gläubigers und die Fälle der Schlechtleistung). Hier kann sich u.U. eine Vertragspartei durch Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag lösen.

Der Grundsatz der Vertragstreue gilt auch dann nicht, wenn die Vertragsvereinbarung oder Teile hiervon nicht wirksam zwischen den Parteien vereinbart wurden. Doch was genau kann man trotz des ebenfalls im Zivilrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit nicht wirksam vereinbaren? Die Rechtsprechung zeigt hier immer neue Schranken auf. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6.12.2007 – VII ZR 28/07- heißt es beispielsweise:

„Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält: "Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.“

AGB´sUnsere Beratungsleistung im Bereich Vertragsrecht umfasst die Prüfung, Überarbeitung und Gestaltung sämtlicher im Unternehmen benötigten Verträge, Geschäfts-/Lieferbedingungen und sonstige Geschäfts- und Vertragsunterlagen. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Dokumentation wesentlicher Vorgänge und Erklärungen, z.B. Vertragsschluss, Lieferung, Abnahme, Gläubigerverzug.

Selbstverständlich umfasst die Beratung auch, über die Möglichkeiten der Besicherung von Forderungen (z.B. durch Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht, Treuhand, Zession) aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Wir bieten unseren Mandanten Komplettlösungen in allen Fragen des Vertragsrechts.

Neben der Erstellung von Standardverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreuen wir Sie in allen Bereichen und Branchen bei der Konzeption, Verhandlung und Abwicklung komplexer Vertragswerke.

Durch unsere internationale Erfahrung sind wir auch mit den Vertragsgestaltungen vertraut, die unsere Mandanten bei Abschlüssen im Ausland und/oder mit ausländischen Geschäftspartnern benötigen.

Unsere Leistungsschwerpunkte:

 

Rechtsanwalt Truelsen     Rechtsanwalt Griesbeck     Rechtsanwalt Steinbach

 

TRUELSEN RECHTSANWÄLTE
Bensheim - Frankfurt am Main

Im Galluspark 17
D-60326 Frankfurt am Main
Telefon: + 49 (0) 69 - 241 460 74

Schwanheimer Straße 157
D- 64625 Bensheim
Telefon: + 49 (0) 6251 - 570947

info@truelsen-collegen.de


Seitenanfang

© 2008-2010 Trueslen Rechtsanwälte Bensheim Frankfurt am Main. Rechtsanwalt Heinrich Truelsen und Rechtsanwalt Thomas Griesbeck; letzte Aktualisierung am 29.03.2010 ; E-Mail an Webmaster: webmaster@truelsen-collegen.de; Truelsen - Rechtsanwälte, Schwanheimer Straße 157, 64625 Bensheim an der Bergstraße. Webmaster Bernd Steinbach