HANDELSRECHT

Rechtsanwälte für Handelsrecht in Frankfurt am Main und Bensheim

In unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht ist das Handelsrecht ein besonderer Schwerpunkt.
Unsere Anwälte für Handelsrecht beraten und betreuen Mandanten, kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler in allen Bereichen des

Auszug der Leistungen im Handelsrecht

Als Rechtsanwälte bieten wir Ihnen im Handelsrecht

  • Neugestaltung und Prüfung von AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • Gestaltung und Prüfung von Rahmenverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Formularverträgen
  • Überprüfung und Optimierung der bestehenden Geschäftsverträge
  • Beratung und Vertretung beim Vertragswerk mit europäischen und internationalen Unternehmen
  • Unterstützung bei Verhandlungen in den USA, dem Nahen Osten und China
  • Spezielle Beratung für Franchisenehmer
  • Beratung und Vertretung für Unternehmen mit Ausfuhr und Einfuhr
  • Die Neugestaltung von Vertriebsverträgen und Vertriebssystemen
  • eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Optimierung von Vertriebsverträgen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Überprüfung von Ansprüche wie Provisionsansprüche, Ansprüche aus Wettbewerbsbeschränkung und andere
  • die Geltendmachung gerichtlich und außergerichtliche Ansprüche
  • eine Vereitelung unberechtigter Ansprüche

Wir entwerfen und verhandeln kommerzielle Verträge aller Art und unterstützen unter anderem bei der Konzeption und Umsetzung von Vertriebsstrukturen, der Nutzung und Vermarktung von Lizenzrechten und der Gestaltung des Vertragsmanagements, angefangen bei der Prüfung oder Neugestaltung von AGB bis zur Entwicklung von Rahmenverträgen und der Ausgestaltung eines Systems von Formularverträgen.

Das moderne Vertriebsrecht erfordert mit seiner Komplexität ein hohes Maß an Spezialisierung, der wir mit unserer langjährigen Erfahrung entsprechen.