Arbeitsrecht

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Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitszeugnis, Kündigung, Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Arbeitnehmererfindergesetz, Regelung Vorruhestand

In unserer Wirtschaftskanzlei ist einer der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit das Arbeitsrecht. Anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht dient der Vermeidung kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten. Da die erstinstanzlichen Prozesskosten im Arbeitsrecht von den Parteien selbst zu tragen sind, ist eine außergerichtliche Einigung oft die kostengünstigere und zudem schnellere Alternative.

Wir beraten Sie individuell, wenn ein Arbeitsvertrag zu erstellen, eine Kündigung oder ein Zeugnis zu entwerfen ist. Gerne nehmen wir auch eine Prüfung Ihres bestehenden Arbeitsvertrags vor. Die Arbeitsvertragsgestaltung ist ein schwieriges Unterfangen, als Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses aber unerlässlich. Oft können Unklarheiten über die Auslegung bestimmter Klauseln entstehen. Insbesondere in Bezug auf die Regelungen über Ihren Vorruhestand, Ihre Überstunden, Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche, können sich aufgrund unterschiedlicher Auffassungen Streitigkeiten ergeben. Gerne helfen unsere qualifizierten Rechtsanwälte Ihnen bei den Verhandlungen über die bestmöglichen Konditionen.

Leider sind die Arbeitsbedingungen nicht immer optimal. Können sie krankheitsbedingt nicht arbeiten und erhalten keine Entgeltfortzahlung? Werden Sie an Ihrem Arbeitsplatz schikaniert? Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Konfliktmanagement, helfen bei der Klärung von Haftungsfragen und besprechen Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen.

Im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses können sich unüberwindbare Konflikte entwickeln, so dass letztlich nur die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag als Lösung in Betracht kommt. Oft stellt sich hier die Frage, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Arbeitnehmerabfindung zusteht.

Wenn wir den Konflikt nicht außergerichtlich bewältigen können und keinen optimalen Interessenausgleich erzielen, erheben wir Kündigungsschutzklage für Sie und vertreten Sie gerichtlich während dieses Kündigungsschutzprozesses. Dabei erhalten Sie von uns stets realistische Einschätzungen über die Erfolgsaussichten und die möglichen Prozessrisiken.

Auch Arbeitgebern stehen wir bei der Arbeitsvertragsgestaltung zur Seite. Wir helfen bei der Erstellung oder Prüfung von Einzelarbeitsverträgen oder auch bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen die für eine Vielzahl von Arbeitsnehmern verwendet werden sollen. Sollten Sie eine Arbeitnehmerüberlassung planen, können Sie ebenfalls auf den Rat unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht vertrauen.

Haben Sie als Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer die fristlose oder betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, helfen wir Ihnen rechtliche Unklarheiten zu klären und stehen Ihnen selbstverständlich auch bei der Prozessführung zur Seite.

Sie können somit auf unseren kompetenten Rat und unsere langjährige Erfahrung als Anwälte für Arbeitsrecht im Individual- und Kollektivarbeitsrecht vertrauen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen nicht nur bei der Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.

Aufgrund unserer langjährigen, auch grenzüberschreitenden Arbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen verfügen wir über Erfahrung bei der Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften, der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Wir beraten Sie auch beim Personaleinsatz von Führungskräften und Angestellten. Soweit zur Interessenwahrung ein gerichtliches Verfahren notwendig ist, können Sie voll auf unsere Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht vertrauen.

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