Personengesellschaften

Personengesellschaften

Gesellschaftsrecht| Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, GmbH & Co. KG, GbR, KG, OHG, PartG, UG, AG

Grundsätzlich ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden, wobei es allerdings auch Mischformen gibt, die bekannteste ist hier wohl die GmbH & Co. KG.

Regelmäßig ist die persönliche Einbindung der Gesellschafter in die Gesellschaft bei Personengesellschaften größer. Häufig beteiligen sich die Gesellschafter persönlich an der Erreichung der Gesellschaftsziele. Bei den meisten Personengesellschaften haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Zu den Personengesellschaften zählen Rechtsformen wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

Der zentrale Unterschied zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft liegt im sogenannten Trennungsprinzip. Bei der Kapitalgesellschaft sind die Gesellschaft und die Gesellschafter voneinander unabhängig. Die Kapitalgesellschaft handelt immer durch ihre Organe, die Personengesellschaft regelmäßig durch die Gesellschafter. Für Kapitalgesellschaften bestehen zudem, im Gegensatz zu Personengesellschaften, detaillierte gesetzliche Vorschriften zur Rechnungslegung. Dies gilt auch für Personenhandelsgesellschaften, wenn deren persönlich haftende Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind (zum Beispiel GmbH & Co. KG).

Es gibt bei der Kapitalgesellschaft anders als bei der Personengesellschaft grundsätzlich keine Mithaftung der Gesellschafter. Durch den Wechsel von Gesellschaftern ändert sich das Vermögen der Körperschaft nicht.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. die Unternehmergesellschaft (UG), die Aktiengesellschaft (AG), die UG (haftungsbeschränkt).

Die häufigste Mischform einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG. Der Vorteil bei dieser Mischform ist darin zu sehen, dass der voll haftende Komplementär keine Privatperson ist, sondern eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft.

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