Markenkollision

Markenkollision

Kanzlei für Markenrecht | Markenkollision

Kollision
Von einer Kollision im Markenrecht spricht man überwiegend dann, wenn der Inhaber einer älteren, bereits eingetragenen Marke gegen die neue, noch anstehende Eintragung einer vergleichbaren Marke einen Widerspruch bei der jeweils zuständigen Behörde eingelegt hat. Unter Umständen ist damit aber auch die Forderung eines Markeninhabers gegenüber einem anderen gemeint, dass dieser auf ganz konkrete Wortbestandteile der vergleichbaren Marke oder auf die vollständige oder teilweise Nutzung des Markennamens verzichtet.

Kollisionsüberwachung
Die sog. Kollisionsüberwachung ist dem Grunde nach eine Markenüberwachung mit dem präventiven Ziel, eine mögliche Kollision zu verhindern. Dies wird vorallem vor dem Hintergrund durchgeführt, dass bestehende Markenrecht des Markeninhabers zu schützen und kostspielige gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren zu vermeiden.

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