
Veranstaltungen Aktuelles Infos Honorar
Honorar
Wir können nicht l´art pour l´art ihre Probleme lösen – aber wir können sie bereits im Vorfeld über entstehende Kosten informieren und die Berechnungsmodalitäten transparent machen.
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die genaue Höhe der Honorare, die ein Mandat zu zahlen hat, ist nur selten genau einzuschätzen. Das liegt daran, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die Gebühren auslösen. Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
- Unsere Honorare
Unsere Honorare rechnen wir dann nach der gesetzlichen Gebührenordnung ab, wenn wir mit Ihnen nicht ausdrücklich eine abweichende Honorierung vereinbart haben. Bitte sprechen Sie uns auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder fester Pauschalen an, falls ihr Beratungsbedarf über eine erste Orientierung hinausgeht.
Unsere Stundensätze richten sich nach Schwierigkeitsgrad und voraussichtlichem Umfang der Angelegenheit. Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant viele Vorteile mit sich bringt. Der Mandant kann sich auch mit einer Vielzahl kleinerer Probleme an seinen Anwalt wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechungen zu erhalten, nur weil der Streitwert relativ hoch ist.
Pauschalhonorare bieten wir dort an, wo aus unserer Sicht abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird. Das gilt etwa für Markenanmeldungen und Standardverträge.
Heinrich Truelsen
Rechtsanwalt
Telefon: + 49 (0) 6251 - 57 09 47