Arbeitnehmererfindergesetz

Arbeitnehmererfindergesetz

Rechtsanwalt für Arbeitnehmererfindergesetz

Arbeitnehmererfindungsrecht, Erfindung von Arbeitnehmern, Patentrecht für Arbeitnehmer

Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen in Deutschland dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG). Dieses schafft einen Interessenausgleich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Wirtschaftlich ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz von enormer Bedeutung, denn ein Großteil der eingereichten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sind auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurückzuführen.

Einerseits steht dem Erfinder nach § 6 PatG ein Recht auf das Patent zu, andererseits gehört rechtlich die Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit macht, dem Arbeitgeber. Diesen Interessenkonflikt löst das Arbeitnehmererfindungsgesetz, indem es dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, eine solche Erfindung gegen eine angemessene Vergütung auf sich überzuleiten.

Besonders bei der Höhe des Vergütungsanspruchs ergeben sich Streitigkeiten. Diese müssen zunächst bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes vorgetragen werden. Sollte es hier bei der Schiedsstelle keine Einigung erzielt werden, muss der Streit vor dem Zivilgericht ausgetragen werden. Unsere Anwälte begleiten sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer bei den Verhandlungen und wenn nötig bei der anschließenden Prozessführung. Dabei verfügen wir aufgrund unserer zahlreichen Mandate über umfangreiche praktische Erfahrungen und fundierte Kenntnisse im Patentrecht.

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