
Beratung Arbeitsvertrag, Vertragsprüfung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, ordentliche und fristlose Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvereinbarung, Abfindung.
Innerhalb der Kanzlei Truelsen Rechtsanwälte wird durch Herrn
schwerpunktmässig das Arbeitsrecht bearbeitet. Bis 2006 war Rechtsanwalt Griesbeck in Hagenbach (Landgerichtsbezirk Landau) tätig. Aufgrund seines Wohnortes Wörth werden daher auch weiterhin Mandanten von ihm in der dortigen Region betreut. Mehr Informationen zu Herrn RA Griesbeck und alle Kontaktdaten finden Sie hier.
Unsere Leistungsschwerpunkte
:
Arbeitsvertrag: Überprüfung und Gestaltung
Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beratung vor und nach der Kündigung
Kündigungsschutzprozess
Arbeitszeugnis: Gestaltung und Prüfung
Seminare
Gerne beraten wir Sie auch an unserem Standort Frankfurt am Main.
Der Begriff „Arbeitsrecht“ umfasst aufgeteilt in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So nuanciert sich diese darstellen, so vielfältig sind auch die gesetzlichen Grundlagen. Mit einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, wie Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) oder Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Gesetzgeber bemüht, Regeln für das Arbeitsrecht zu erstellen. Mehr und mehr gewinnt auch das EU-Recht an Bedeutung. So ist beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor dem Hintergrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie zu betrachten.
Das Arbeitsrecht nimmt aufgrund seiner, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, elementaren Bedeutung einen hohen Stellenwert in der Unternehmensberatung ein.
Beratungsbedarf besteht oftmals schon, wenn sich ein Arbeitsverhältnis, beginnend mit einer Stellenanzeige anbahnt. Bereits hier sind vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Rechtsfragen zu klären. Die Bewerberauswahl in einem Vorstellungsgespräch knüpft hieran nahtlos an; welche Fragen sind erlaubt; hat der Bewerber eine Offenbarungspflicht?
Von zentraler Bedeutung ist sodann regelmäßig wie ein Arbeitsvertrag ausgestaltet ist, unabhängig davon, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. So bedarf regelmäßig die Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Überstunden, Urlaub und Vergütung einer Regelung im Arbeitsvertrag, welcher insbesondere auch einen eventuell bestehenden Tarifvertrag berücksichtigen muss.
Ohne individuelle Regelung tauchen in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Rechtsfragen auf, die oftmals zur Klärung dem Arbeitsgericht zugeführt werden. Insbesondere ist das bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Fall. Trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, erfolgt dies in vielen Fällen nicht im guten Einvernehmen sondern durch betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte ordentliche bzw. außerordentliche, fristlose Kündigung. Hierbei ist zu beachten welchen Inhalt eine Kündigungserklärung haben muss, welche Fristen einzuhalten sind, ob ein eventuell bestehender Betriebsrat beteiligt, eine Abmahnung erteilt wurde und in welcher Form die Kündigung auszusprechen ist. Erfolgt eine Freistellung des Arbeitnehmers, hat er Anspruch auf Lohnzahlung?
Diese Fragen sind häufig Gegenstand gerichtlicher Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Versäumnisse im Vorfeld können dann zur Zahlung einer hohen Abfindung führen.Aber auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen noch gegenseitige Rechte und Pflichten. So sind beispielsweise Arbeitspapiere auszuhändigen und ein Arbeitszeugnis auszustellen. Hier stellt sich die Frage wie ein wohlwollend qualifiziertes Zeugnis aussehen soll, welchen Inhalt es haben muss. Andererseits kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bestehen, welches vom Arbeitnehmer ebenso zu beachten ist, wie die andauernde Geheimhaltungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrechtliche Beratung dient der Vermeidung kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten. Wir beraten Sie individuell, wenn ein Arbeitsvertrag zu erstellen, eine Kündigung oder ein Zeugnis zu fertigen ist. Ferner verfügen wir über Erfahrung in Massenentlassungen und vertreten Sie, soweit zur Interessenwahrung ein gerichtliches Verfahren notwendig ist.
Rechtsanwalt Griesbeck Rechtsanwalt Steinbach
TRUELSEN RECHTSANWÄLTE
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Info: Die Arbeitsgerichte im Umkreis sind für folgende Amtsgerichtsbezirke zuständig:
Arbeitsgericht Darmstadt: Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Michelstadt, Rüsselsheim; Arbeitsgericht Frankfurt a.M.: Frankfurt a.M., Bad Homburg v.d.H., Königstein i.T., Usingen, Bad Vilbel, sowie die Stadt Flörsheim des AG-Bezirkes Hochheim a.M.; Arbeitsgericht Wiesbaden: Eltville am Rhein, Hochheim am Main mit Ausnahme der Stadt Flörsheim, die zum Bezirk des Arbeitsgerichtes Frankfurt a.M. gehört, Idstein, Rüdesheim am Rhein, Bad Schwalbach, Wiesbaden; Arbeitsgericht Mannheim: Stadtkreis Mannheim und westlicher Teil des Rhein-Neckar-Kreis; Auswärtige Kammer Heidelberg: Stadtkreis Heidelberg, östlicher Teil des Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis
Die 22 Städte und Gemeinden des Kreis Bergstraße sind:
Städte: Bensheim, Bürstadt, Heppenheim, Hirschhorn, Lampertheim, Lindenfels, Lorsch, Neckarsteinach, Viernheim, Zwingenberg. Gemeinden:
Abtsteinach, Biblis, Birkenau, Einhausen, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Lautertal (Odenwald), Mörlenbach, Rimbach, Wald-Michelbach.
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Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Belger Frankfurt, auch Fachanwalt für Versicherungsrecht